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Vorsorgeplanung

Durch den Gesetzgeber wurde genau geregelt, wer als Erbe nach dem Tod einer Person in Frage kommt. Vielfach gibt es aber gute Gründe, gerade bei größeren Nachlässen oder schwierigen Familien- oder Lebensverhältnissen, eine vom Gesetz abweichende individuelle Lösung zu treffen.

Um die für Sie bestmögliche Lösung zu finden, beraten wir Sie eingehend und umfassend und sorgen in enger und vertraulicher Zusammenarbeit mit Ihnen bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Verfügung dafür, dass Ihr Vermögen unter Einbeziehung der Erbschaft- und Schenkungsteuervorschriften in Ihrem Sinne weitergegeben wird. Dabei kann es - vielfach aus steuerrechtlichen Gründen - ratsam sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen.

In jedem Fall aber sollte an die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden, damit im Krankheitsfall eine Ihnen nahestehende Person, der Sie vertrauen, über Ihre Vermögenswerte, aber viel wichtiger, über ihr persönliches Schicksal entscheiden kann.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Sie selbst über ihr eigenes Vermögen zu Lebzeiten aber auch nach dem Tod bestimmen können.

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